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Arbeitsrecht





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Die arbeitsrechtliche Abteilung der Anwaltskanzlei TRIAS widmet sich der Beratung von Privaten und Unternehmen in allen Belangen des Schweizerischen Arbeitsrechts. Sie vertritt Private und Unternehmen vor allen Schweizerischen Behörden und Gerichten in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Ebenso führen die TRIAS-Anwälte für Ihre Klienten aussergerichtliche Verhandlungen. Zu den Dienstleistungen der Anwälte von TRIAS gehört auch die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen sowie deren Kontrolle.
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